Gegossene Goldbarren haben gegenüber geprägten Barren den Vorteil, dass die Oberfläche unempfindlicher gegenüber Kratzern ist. Gußbarren haben herstellungsbedingt runde Kanten und kleine Erstarrungslinien. Dies lässt jeden Goldbarren zu einem Unikat werden. Übrigens: Anlagegold ist nach §25c UStG steuerbefreit.